Gebäude- & Renovieringspläne
Wie müssen Sie vorgehen?
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und stimmen Sie mit diesen den Plan ab.
- Schicken Sie dann den Bauplan mit Zeichnungen an den Vorstand
(Zeeweg 2A-H167, 1753 BB St. Maartensvlotbrug) zur Genehmigung. - Der Vorstand gibt Ihnen dann ein schriftliches o.k.
- Sollte der Bauplan nicht mit den Parkregeln übereinstimmen, spricht der Vorstand mit Ihnen über die Änderungen. Sie können dann den Bauplan ändern und bekommen dann das schriftliche o.k.
- Nach der schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand, können Sie die Bauanfrage bei der Gemeinde Schagen einreichen.
Haben Sie die Baugenehmigung durch die Gemeinde Schagen erhalten?
- Baubeginn nur außerhalb der touristischen Haupturlaubszeit ausführen (Baugeräusche und Behinderung an der Abstellfläche für Baumaterial). So kein Baubeginn in Juli und August.
- Frage Sie Genehmigung durch den Vorstand kurz vor dem Baubeginn über den gewünschten Bauplatz und den Zeitraum der Bauaktivtäten sowie der abzustellenden Baumaterialien sowie Baucontainer?
- Sie geben auch beim Vorstand die zu erwartende Bauzeit an.
- Bauabfälle bitte nicht in den Parkcontainern abladen.
- Sie sind für das Entfernen des Bauabfalls aus dem Park Wildrijk selbst verantwortlich.
Die oben aufgeführten Punkte sind auch zutreffend auf Innenausbauten, die keine Genehmigung der Gemeinde Schagen benötigen.
Noch zwei Punkte.….
- Wollen Sie Fensterrahmen und Dachvorsprünge anstreichen, bitte auf die vorgeschriebenen Farbkombinationen achten, die im Nov. 2009 in den Parkbeschlüssen aufgenommen wurden.
- Wollen Sie eine Grundstückbegrenzung anlegen, beachten Sie bitte die max. Höhe und Typ der Abgrenzung, wie im Parkbeschluß festgelegt . Schneiden Sie nicht selbständig am Strauch- und Baumbestand der Gemeinschaftlichen Parkbepflanzung.
Für Fragen bitte Kontakt mit:
Herrn. Leo Kemp (Infra)
Absprachen an: infra@parkwildrijk.nl